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Fristgerechte Kündigung eines Mietvertrags

Kündigung des Mietvertrags: Wenzelstraße 24, Erdgeschoss

Sehr geehrter Herr Fritsche,

hiermit kündige ich den Mietvertrag fristgerecht zum 30. Juli 2002. Sollte die gesetzliche Frist nicht eingehalten worden sein, kündige ich den Vertrag hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Nach § 7 des Mietvertrags sind Sie verpflichtet, die Miete spätestens bis zum 5. Werktag eines jeden Monats zu zahlen. An diese Pflicht haben Sie sich nicht gehalten:

  • Für Januar haben Sie die Miete erst am 16. Februar 2002 gezahlt.

Für Februar haben Sie die Miete erst am 21. März 2002 gezahlt.

Für März haben Sie die Miete erst am 19. April 2002 gezahlt.

Ich habe Sie am 20. April 2002 schriftlich aufgefordert, die Miete pünktlich zu zahlen, da ich sonst den Mietvertrag kündigen werde. Dennoch haben Sie die Miete für den Monat April bis heute nicht gezahlt. Die Fortsetzung des Mietvertrags ist daher für mich nicht mehr zumutbar.

Sind Sie mit der Kündigung nicht einverstanden, haben Sie nach § 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegenSpätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses müsste Ihr Widerspruch mit gegenüber erklärt werden. In diesem Fall wäre Ihr Widerspruch im Einzelnen zu begründen.

Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Kopie dieses Schreibens, dass Sie die Kündigung erhalten haben. Vielen Dank.

 

Freundliche Grüße


 


 

Robert Köchlin


 

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die Kündigung am (Datum) erhalten und zur Kenntnis genommen haben.


 

Ort und Datum

Unterschrift des Mieters