Fristgerechte Kündigung eines Mietvertrags
Kündigung des Mietvertrags:
Wenzelstraße 24, Erdgeschoss
Sehr geehrter Herr Fritsche,
hiermit kündige ich den
Mietvertrag fristgerecht zum 30. Juli 2002. Sollte die gesetzliche Frist
nicht eingehalten worden sein, kündige ich den Vertrag hilfsweise zum
nächstmöglichen Termin.
Nach § 7 des Mietvertrags
sind Sie verpflichtet, die Miete spätestens bis zum 5. Werktag eines
jeden Monats zu zahlen. An diese Pflicht haben Sie sich nicht gehalten:
Für Februar haben Sie die Miete erst am 21. März 2002 gezahlt.
Für März haben Sie die Miete erst am 19. April 2002 gezahlt.
Ich habe Sie am 20. April
2002 schriftlich aufgefordert, die Miete pünktlich zu zahlen, da ich
sonst den Mietvertrag kündigen werde. Dennoch haben Sie die Miete für
den Monat April bis heute nicht gezahlt. Die Fortsetzung des
Mietvertrags ist daher für mich nicht mehr zumutbar.
Sind Sie mit der Kündigung
nicht einverstanden, haben Sie nach § 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches
das Recht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegenSpätestens zwei
Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses müsste Ihr Widerspruch mit
gegenüber erklärt werden. In diesem Fall wäre Ihr Widerspruch im
Einzelnen zu begründen.
Bitte bestätigen Sie mit
Ihrer Unterschrift auf der Kopie dieses Schreibens, dass Sie die
Kündigung erhalten haben. Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Robert Köchlin
Durch meine Unterschrift
bestätige ich, dass ich die Kündigung am (Datum) erhalten und zur
Kenntnis genommen haben.
Ort und Datum |
Unterschrift des Mieters |
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